Fragen & Antworten
Alles Wichtige auf einen Blick
Die häufigsten Fragen rund um Alltagshilfe, Pflegekasse und unsere Leistungen — verständlich beantwortet.
Was versteht man unter Alltagshilfe bzw. Unterstützung im Alltag?
Alltagshilfe umfasst praktische und betreuende Leistungen, die Ihnen das Leben zuhause erleichtern: Hauswirtschaft, Gesellschaft und Aktivierung, Begleitung zu Terminen sowie Einkäufe und Besorgungen. Ziel ist, dass Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 2026 monatlich 131 €. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — genau wie unsere Leistungen. Er steht zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen zur Verfügung.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab (Direktabrechnung) — dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen und haben keinen Eigenanteil, solange Ihr Entlastungsbetrag reicht. Alternativ erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse einreichen.
Was kostet eine Stunde?
Leistungen nach § 45a SGB XI kosten 39,50 €/Stunde. Wir rechnen minutengenau ab, die Mindestabnahme beträgt 30 Minuten. Dazu kommt eine Anfahrtspauschale von 7,50 € je Anfahrt.
Was darf eine Alltagshilfe nicht tun?
Wir erbringen keine körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Anziehen) und keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamente stellen oder spritzen, Wundversorgung). Ebenso keine Rechts- oder Steuerberatung. Solche Aufgaben übernehmen zugelassene Pflegedienste bzw. entsprechende Fachleute, mit denen wir bei Bedarf zusammenarbeiten.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbilden — von geringen Einschränkungen (PG 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen (PG 5). Den Entlastungsbetrag von 131 € erhalten alle Pflegegrade.
Welche Unterlagen brauche ich für den Start?
Für die Nutzung des Entlastungsbetrags genügen in der Regel Ihr Pflegegrad-Bescheid und Ihre Pflegekassendaten. Für die Direktabrechnung unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und erklären jeden Schritt.
Wie schnell kann die Unterstützung beginnen?
Nach einem kostenlosen Erstgespräch können wir oft kurzfristig starten. Den genauen Zeitpunkt stimmen wir gemeinsam auf Ihren Bedarf ab.
Gibt es eine Mindeststundenzahl pro Monat?
Nein. Wir arbeiten flexibel nach Ihrem Bedarf — ob regelmäßig oder nur gelegentlich. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € entspricht etwa drei Stunden qualifizierter Alltagshilfe.
Was passiert bei Urlaub oder Krankheit?
Wir informieren Sie rechtzeitig und organisieren im Bedarfsfall eine verlässliche Vertretung, damit Ihre Versorgung nicht ins Stocken gerät. Kontinuität ist uns wichtig.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Unser Einsatzgebiet ist der Kreis Coesfeld — insbesondere Dülmen, Lüdinghausen, Senden und Olfen sowie angrenzende Orte. Für Einsätze außerhalb sprechen Sie uns gern an.
Wie läuft der Ablauf von der Anfrage bis zum ersten Einsatz?
In vier Schritten: 1. Kennenlernen im kostenlosen Gespräch, 2. gemeinsame Planung der Leistungen und Finanzierung, 3. Start mit festen Terminen, 4. auf Wunsch Direktabrechnung mit der Pflegekasse.
Wie werden Fahrtkosten berechnet?
Je Anfahrt fällt eine Anfahrtspauschale von 7,50 € an — unabhängig davon, wie viele Stunden Sie am Stück buchen. Erst eine neue, separate Anfahrt (z. B. ein weiterer Termin am selben Tag) löst sie erneut aus.
Ist mein Datenschutz gewährleistet?
Selbstverständlich. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und nach den Vorgaben der DSGVO. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?
Ja. Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. So lässt sich angesammeltes Guthaben noch sinnvoll verwenden.
Was ist der Umwandlungsanspruch (40 %)?
Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 % Ihres ambulanten Sachleistungsbetrags in Leistungen der Alltagshilfe „umwandeln“, sofern Sie diesen nicht anderweitig verbrauchen. So steht Ihnen über den Entlastungsbetrag hinaus mehr Budget zur Verfügung.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit der Pflegekasse?
Gern. Durch unsere kaufmännische Weiterbildung im Gesundheitswesen unterstützen wir Sie bei Anträgen, Formularen und der Abrechnung — damit Sie sich um den Papierkram nicht kümmern müssen.
Wie ändere oder kündige ich Termine?
Termine stimmen wir flexibel ab. Bitte sagen Sie geplante Termine möglichst mindestens 24 Stunden vorher ab; die Bedingungen dazu stehen transparent in Ihrem Betreuungsvertrag.
Sind Sie versichert?
Ja. Für unsere Tätigkeit besteht eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. So sind Sie im unwahrscheinlichen Schadensfall abgesichert.
Was unterscheidet Hand & Herz von anderen Anbietern?
Wir begleiten Sie mit Zeit, Verlässlichkeit und einschlägiger Qualifikation im Gesundheits- und Sozialwesen. Unsere anerkannte Alltagshilfe richtet sich nach Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Bedarf.
Rufen Sie uns einfach an unter 0178 9405651 oder schreiben Sie uns — wir beantworten alles in Ruhe und unverbindlich.
Unverbindlich & kostenlos
Lassen Sie uns über Ihren Alltag sprechen
Ein kurzes Gespräch genügt, um herauszufinden, welche Unterstützung zu Ihnen passt — und wie viel davon Ihre Pflegekasse trägt.