Preise
Transparent und fair
Keine versteckten Kosten. Was Sie sehen, ist was Sie zahlen — und vieles trägt Ihre Pflegekasse.
Leistungen nach § 45a
39,50 € / Stunde
Minutengenau: 0,65833 € / Minute · Mindestabnahme 30 Minuten. Anerkannter Höchstwert in NRW — ohne Tageszeit-Zuschlag.
| Betreuung / Alltagshilfe je Stunde | 39,50 € |
| Anfahrtspauschale je Anfahrt | 7,50 € |
Finanzierbar über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat). Auf Wunsch Direktabrechnung mit der Pflegekasse.
Notwendige Fahrtkosten dürfen nach § 7 Abs. 6 AnFöVO gesondert berechnet werden. Unsere Anfahrtspauschale beträgt 7,50 €. Sie sichert, dass wir Sie zuverlässig erreichen — auch in ländlichen Ortslagen. Die Pauschale fällt nur einmal je Anfahrt an — egal ob Sie 1 Stunde oder mehrere Stunden am Stück buchen. Erst eine neue, separate Anfahrt (z. B. ein weiterer Termin am selben Tag) löst sie erneut aus.
Nicht sicher, was Ihre Kasse übernimmt?
In einer kostenlosen Beratung rechnen wir Ihnen ganz konkret vor, wie weit Ihr Entlastungsbetrag reicht.