Angebote nach § 45a SGB XI

Alltagshilfe, die die Pflegekasse trägt

Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI / AnFöVO NRW erbringen wir Leistungen, die Sie über Ihren Entlastungsbetrag finanzieren können.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten 2026 monatlich 131 € nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — genau wie unsere. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Damit Ihr Zuhause sauber, ordentlich und wohnlich bleibt.

Ihr Vorteil: Ein gepflegtes Umfeld, in dem Sie sich sicher und wohl fühlen.

  • Reinigung der Wohnräume
  • Wäsche waschen & bügeln
  • Betten beziehen
  • Müllentsorgung & Haushaltsorganisation

Betreuung & Aktivierung

Gemeinsame Zeit, die guttut und geistig aktiviert.

Ihr Vorteil: Weniger Einsamkeit, mehr Lebensfreude — und Entlastung für Angehörige.

  • Gespräche & Gesellschaft
  • Gedächtnistraining & Spiele
  • Begleitete Spaziergänge
  • Vorlesen & gemeinsame Hobbys

Begleitung zu Terminen

Sicher und pünktlich unterwegs, mit persönlicher Unterstützung.

Ihr Vorteil: Sie kommen entspannt und rechtzeitig an — ohne Stress und Sorge.

  • Arzt- & Klinikbegleitung
  • Behördengänge
  • Veranstaltungen & Friedhofsbesuche
  • Begleitung beim Einkauf

Einkauf & Besorgungen (gemeinsam)

Gemeinsam erledigt — als aktive Teilhabe am Alltag.

Ihr Vorteil: Sie sind dabei, bleiben aktiv und bestimmen mit.

  • Gemeinsamer Lebensmitteleinkauf
  • Begleitung zur Apotheke & Drogerie
  • Gemeinsame Besorgungen des Alltags
  • Teilhabe statt bloßer Erledigung
Gemeinsam einkaufen

Über die Pflegekasse (§ 45a) rechnen wir Einkäufe ab, bei denen Sie dabei sind — als Teilhabe am Alltag. Reine Besorgungen, die wir allein für Sie erledigen würden, gehören nicht zu unserem anerkannten Leistungsumfang.

Unser kleiner Extra-Service — ohne Mehrkosten

Wenn wir ohnehin bei Ihnen sind, übernehmen wir kleine Handgriffe selbstverständlich mit: die Gesundheitskarte beim Hausarzt einlesen lassen, ein Rezept mitnehmen, ein kurzer Botengang oder eine Apothekenbesorgung — sofern sie im Zusammenhang mit dem Einsatz stehen.

Klar, was nicht dazugehört

Ehrlichkeit gehört zur Qualität: Wir erbringen keine körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Anziehen) und keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamente stellen oder spritzen, Wundversorgung). Diese Leistungen übernehmen zugelassene Pflegedienste — mit denen wir bei Bedarf gern zusammenarbeiten.

Unverbindlich & kostenlos

Lassen Sie uns über Ihren Alltag sprechen

Ein kurzes Gespräch genügt, um herauszufinden, welche Unterstützung zu Ihnen passt — und wie viel davon Ihre Pflegekasse trägt.